Kommunalpolitik Haushaltsrede SPD-Fraktion

Haushaltsrede SPD-Fraktion, 24.01.2022

(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Bürgermeister, liebe Marktratskollegen,

sehr geehrte Damen und Herren von der Verwaltung, sehr geehrte Pressevertreter

Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, und Ihnen – Herrn Gamon und Frau Dörner – für die vorbildliche Aufbereitung des Haushalts für das Kalenderjahr 2022 zu danken. Christian Gamon hat in den letzten Jahren die Kämmerei hervorragend geführt, dafür möchten wir an dieser Stelle nochmals unseren Dank aussprechen. Frau Dörner wünschen wir für die kommenden Jahre ein ebenso geschicktes Händchen.

Verhältnis Einnahmen und Ausgaben

Trotz der Corona-Pandemie ist und bleibt die Haupteinnahmequelle unserer Gemeinde die Einkommenssteuer, auch wenn hier laut Prognosen in diesem Jahr mit einer vorübergehenden Schwächung zu rechnen ist. Durch zunehmende Bautätigkeit ist mit einer Steigerung der Bevölkerungszahlen und damit verbunden mit einer Steigerung der Einkommenssteuer zu rechnen. Für die Gemeinde bedeutet dies allerdings auch die Verpflichtung - und die Herausforderung, allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine hohe Lebensqualität zu bieten. Dies gelingt nur durch die Weiterentwicklung von Infrastruktureinrichtungen, vor allem der sozialen Infrastruktur, und durch behutsames Nachverdichten. Dabei gilt es, ein Mitwachsen der Infrastruktur mit zu berücksichtigen, ebenso wie den Erhalt unserer Ortsidentitäten und die steigende Verkehrs- und Lärmbelastung der Anwohner in den Hauptverkehrsstraßen.

Wir begrüßen sehr, dass auch im Jahr 2022 die Steuerhebesätze nicht erhöht werden und die freiwilligen Leistungen für die Vereine in gleicher Höhe erhalten bleiben.

Die nach wie vor schwache Zuführung zum Vermögenshaushalt von knapp 1,7 Mio. Euro sehen wir auch in diesem Jahr mit Sorge, bemisst sich doch die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde nicht zuletzt durch die freie Finanzspanne. Hauptbelastungen sind dabei, wie auch in den letzten Jahren, steigende Kosten für gemeindliche Einrichtungen, eine hohe Kreisumlage und vor allem weiterhin steigende Personalkosten. Ich habe nachgesehen: Seit 2016 haben wir 7,5 Stellen mehr in Verwaltung, 5 Stellen mehr sind es im Bauhof. Dieser stetige Aufwärtstrend muss gestoppt werden, ohne dabei die Bürgerinnen und Bürger stärker zu belasten.

Erfreulich ist der zuletzt leichte Zuwachs an Gewerbesteuereinnahmen, wobei hier nicht mit einer automatischen Verstetigung zu rechnen ist. Deshalb müssen dringend alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Gewerbebetriebe in der Gemeinde zu halten und neue Ansiedlungsmöglichkeiten zu finden.

Auffällig ist, dass die Zuweisungen des Freistaats bei der Schülerbeförderung, Mittagsbetreuung, Kinderhorten usw. auf gleicher Höhe verharren. Der Aufwand der Gemeinde für diese Leistungen steigt jedoch insbesondere in den Bereichen Personal und Energiekosten, z.B. durch die Herausforderungen der Digitalisierung – eine stärkere Beteiligung des Freistaats wäre unserer Ansicht hier angebracht; dies gilt ebenso für den Landkreis für die Nutzung des Gymnasiums und der Sportanlagen für die Schule.

Auch die laufenden Kosten für das Aurelium müssen immer wieder auf den Prüfstand: wir sehen ein, dass Vergleiche mit anderen Veranstaltungsorten der gleichen Größe aufgrund der derzeitigen Lage schwierig sind, jedoch müssen wir hier zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme kommen und daraus Lösungen entwickeln.

Ortsentwicklung und Investitionen in unsere Infrastruktur

Einen großen Teil dieses sehr umfangreichen Haushalts machen die Investitionen in unsere Ortsentwicklung und in unsere Infrastruktur aus. Kredite für Grunderwerb können durch späteren Verkauf der Grundstücke wieder getilgt werden. Sie sind, ebenso wie Kreditaufnahmen für Zukunftsinvestitionen in unsere Infrastruktur, rentierlich und somit in unseren Augen nicht nur gerechtfertigt, sondern schlicht notwendig.

Ausnehmen möchten wir hier das anvisierte Baugebiet in Hönighausen, bei dem wir nach wie vor befürchten, dass die Nachteile durch Eingriff in den Außenbereich mit entsprechend hohen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen die Vorteile neu geschaffenen Wohnraums übertreffen.

Aber auch bei unseren Investitionen müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Daher sind wir sehr erfreut, dass der Kindergartenneubau in Lappersdorf endlich auf den Weg gebracht wird. Die Schulturnhalle in Hainsacker ist fertig saniert; auch der lebensnotwendige Brandschutz an der Mittelschule ist demnächst realisiert. Ausgaben für die Feuerwehren dienen der allgemeinen Sicherheit.

Leider kommt allerdings auch in diesem Jahr der Straßenausbau etwas zu kurz.

Mit Freude haben wir aufgenommen, dass auch vonseiten der Verwaltung und des JuFa die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Erweiterung der Grundschule Hainsacker erkannt wurde. Für die garantierte nachschulische Betreuung ab 2025 muss, insbesondere in Hinblick auf neue Baugebiete, dringend Platz geschaffen werden. Wir hoffen, dass dieses Projekt zügig in die Umsetzung geht.

Bezahlbares Wohnen: Ein Herzensanliegen der SPD

Für die SPD im Markt Lappersdorf bleibt nach wie vor das Thema bezahlbarer Wohnraum ein Schwerpunktthema. Nicht nur Häuslebauer sollen ihren Platz in unserer Gemeinde haben, auch Mietswohnungen werden dringend gebraucht. Deshalb wollen wir diese Gelegenheit nutzen, nochmals die auf Initiative der SPD gemeinsam beschlossenen Vorgaben für Bauträger hinzuweisen: verbunden mit dem Aufruf und die dringende Bitte an den Bürgermeister, in dieser Sache jeweils hart zu verhandeln, aber auch, den Weg z.B. für Bebauungspläne frei zu machen, wenn es die Situation erfordert! Beides dient der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und damit auch dem Gemeinwohl.

Den Haushalt 2022 kann und will unsere Fraktion nicht grundsätzlich ablehnen, da wichtige und bereits beschlossene Projekte auf den Weg gebracht werden müssen. Allerdings haben wir Zweifel, ob tatsächlich alles, was in diesem dicken Papier steht, auch umgesetzt wird. Dabei wird am Ende auch die entsprechende Weitsicht notwendig sein!

Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt unter Vorbehalten zu.

Stefan Königsberger für die SPD Fraktion

Veröffentlicht am 01.02.2022

 

Ortsverein OV-Flugblatt

 

Veröffentlicht am 21.06.2021

 

Lokalpolitik Hainsacker Ortsmitte:

Verzicht auf kommunales Vorkaufsrecht.

Keine offene demokratische Kontrolle

 

Das 400 qm große öffentliche Grundstück des Landkreises in der Ortsmitte von Hainsacker, das der Landkreis an den Markt Lappersdorf abgibt, wird dem privaten Investor zur Planung und Nutzung für sein Bauprojekt auf dem Prößl-Areal überlassen.

Freie Wähler, CSU und Grüne im Marktrat wollen das so. Ein SPD-Antrag auf Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Markt wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung abgelehnt. Damit verzichtet der Markt auf sein Vorkaufsrecht und die Gestaltung der öffentlichen Fläche.
 

Das bedeutet:

Die Planung der Hainsackerer Ortsmitte wird privatisiert. Investor und Bauträger planen. Nicht der Markt Lappersdorf. Und das Ganze geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dabei ist der Gegenstand nicht geheimhaltungsbedürftig. Er nützt nur dem Investor und hebelt die demokratische Kontrolle aus.
 

Das bedeutet:

Der Investor und Bauträger darf auf einem Teil des öffentlichen Grundstückes einen 32 Meter langen und ca. neun Meter hohen Wohnblock direkt an der Kreisstraße bauen. Weichen müssen dafür die Busbucht an der Kreisstraße, die Buswendeschleife und der ca. 40 Jahre alte Baumbestand auf dem Grundstück. Der RVV-Linienbus wird künftig auf der Straße stehen. Barrierefreie Zugänge zu Arztpraxen sind nicht geplant, auch nicht ein städtebaulich vorgesehener öffentlicher Platz an dieser Stelle.
 

„Ringtausch“ – ein geglückter Investorendeal.
 

An seiner östlichen Grundstücksgrenze  entlang der Raiffeisenbank bietet der Investor  und Bauträger, der das Areal von der Familie Prößl erworben hat, im Gegenzug einen öffentlichen Weg zum Tausch an.  Die Öffentlichkeit braucht diesen Weg nicht. Eher wohl der Investor für seine Feuerwehrzufahrt zu seinen hinteren dreigeschoßigen Wohngebäuden.

Wollen die Bürger nicht lieber den alten Baumbestand erhalten, einen öffentlichen Platz zum Verweilen und Parkplätze für barrierefreie Arztpraxen?

Und wollen die Bürger nicht über die Planung öffentlich mitreden?
 

Die SPD will einen „echten“ Kompromiss:
 

Sie begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Wohnraum, auch in verdichteter Bauweise mit Wohnblöcken in der Ortsmitte. Sie kämpft aber gegen einen Monster-Wohnblock direkt an der Kreisstraße (32 Meter lang, 9 Meter hoch). Die SPD kämpft für einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss und fordert in Anlehnung an das Städtebauliche Entwicklungskonzept „ Lappersdorf 2025“ des beauftragten Städteplaners B. Bartsch, dass die Baulinie, bzw. der wuchtige Wohnblock an der Kreisstraße ca. zehn Meter zurückversetzt werden muss. So könnte der Baumbestand erhalten und die öffentliche Fläche für die Belange der Allgemeinheit noch genutzt werden.
 

Sie kämpft gegen den Wegfall der Busbucht und der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße.
 

Sie unterstützt den beabsichtigten Bau eines Gästehauses der Familie Prößl auf dem verbliebenen Grundstück  neben den geplanten 40 Eigentumswohnungen des Investors. Dieses Gästehaus sichert den Erhalt der Gaststätte im Sinne der Dorfgemeinschaft.
 

Und sie will eine öffentliche Diskussion -und keine "Freinderl-Absprachen“ in Hinterzimmern.
 

Nächster Schritt: Bebauungsplanänderung und Billigungsbeschluss:
 

In der Bauausschussitzung am Montag, dem 3.Mai im Aurelium, Beginn  17 Uhr, steht die Änderung des Bebauungsplans Hainsacker/Mitte mit Billigungsbeschluss auf der Tagesordnung. Bürger können als Zuhörer teilnehmen.

Und Bürger können Einwendungen erheben wenn der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt werden muss. Es geht schließlich nicht nur um Nachbarschaftsbelange. Es geht um die gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen, zu der die Marktgemeinde verpflichtet ist (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Chance das Ortsbild und ein Stück Hainsackerer Identität zu bewahren darf nicht unwiederbringlich vertan werden.

Für Fragen zu dem Projekt muss die Marktverwaltung interessierten Bürgern Einsicht und Auskunft gewähren.
 

Wenn Sie Fragen zu dem Bauprojekt haben oder eine Information vor Ort wünschen, steht die SPD-Marktratsfraktion gerne zur Verfügung. Stefan Königsberger als Mitglied des Bauausschusses kann bei einem Ortstermin auf alle Fragen und neueste Entwicklungen konkret eingehen.


Die Marktratsfraktion:

katja.stegbauer@googlemail.com, stefan.koenigsberger@gmx.de , baier-harald@web.de

 

Art. 52 Öffentlichkeit 

(1) 1Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. 2Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

(2) 1Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Wird eine Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung behandelt, unterliegen die hier gewonnenen Informationen in der Regel der Geheimhaltung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Abweichen vom Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit einerseits und die die Schweigepflicht begründenden Tatbestandsvoraussetzungen andererseits stimmen weitgehend überein. Die Verschwiegenheitspflicht kann jedoch nicht in einseitiger Weise an die förmliche Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung angeknüpft werden, ohne die Grundsätze einer offenen demokratischen Kontrolle zu gefährden. Eine solch enge formale Sichtweise ließe sich nicht mit der politischen Stellung der Ratsmitglieder vereinbaren. So können einzelne Aspekte einer Angelegenheit geheimhaltungsbedürftig sein, andere Teile bedürfen hingegen keiner Geheimhaltung oder sind sogar offenkundig. Über den Verkauf von Baugrundstücken, die der Gemeinde im Rahmen eines Umlegungsverfahrens zugeteilt wurden, beschließt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung. Dass die Grundstücke verkauft werden, unterliegt nicht der Geheimhaltung, insbesondere dann nicht, wenn die Gemeinde zuvor die Grundstücke öffentlich zum Kauf angeboten hat. Geheimhaltungsbedürftig sind jedoch die Informationen, die den Ratsmitgliedern über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Käufer bekannt werden, ebenso der Kaufpreis. Informationen aus nicht öffentlicher Sitzung sind daher nur insoweit geheim zu halten, als dies die der Schweigepflicht innewohnende Schutzfunktion erfordert.

 

 

Veröffentlicht am 26.04.2021

 

Kommunalpolitik Interessantes Kabinettstück im Marktrat

Etwas überraschend kam vor einigen Wochen das Angebot eines Hönighausener Bürgers, dem Markt Lappersdorf Land zu verkaufen. Großteils liegt dieses im Innenbereich, teilweise schließt es im Außenbereich an eine Fläche an, die der Markt Lappersdorf bereits in der letzten Amtszeit von einem neuen Marktrat erworben hatte. Mehrheitlich beschloss das Gremium den Erwerb der angebotenen Flächen - die SPD stimmte diesem nicht zu, da wir einen Vorstoß in den Außenbereich vermuteten. Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass sich der letzte Marktrat mit dem oben genannten Land im Außenbereich von Hönighausen über mehrere Jahre ausführlich befasst hatte, und es auf dringendes Anraten aller Fachstellen letztlich im Außenbereich des Flächennutzungsplans (FNP) belassen hatte.

Endgültig perplex lasen wir nun, keine zwei Monate nach der obigen Entscheidung, einen Antrag der Freien Wähler, für alle oben genannten Flächen so schnell wie möglich einen Bebauungsplan aufzustellen, also hier ein Baugebiet zu entwickeln. Die Begründung für den Antrag lautete: die hohe Nachfrage nach Bauland lasse dem Markt Lappersdorf keine andere Möglichkeit, als jede Chance zu nutzen, in seinem Eigentum befindliches Land günstig zu entwickeln und zu bebauen.

Hier sehen wir also die Problematik Siedlungsdruck auf der einen, und nachhaltige und umsichtige Ortsentwicklung auf der anderen Seite, unter einem Brennglas. Es kommt allerdings noch eine weitere problematische Verstrickung dazu; man könnte meinen, es handele sich hier um ein klassisches „Eine Hand wäscht die andere“-Szenario. Die Regierungspartei verhilft dem Fraktionskollegen dazu, sein Land im Außenbereich zu Bauland zu machen, dafür kann sie ein neues Baugebiet verkünden. Dabei erfüllt dieses Grundstück keine der vorgegebenen infrastrukturellen Bedingungen, welche erst noch auf Kosten der Allgemeinheit geschaffen werden müssen. Zudem fördert die Entwicklung solcher Flächen im Außenbereich die Zersiedelung und trägt zur ungünstigen Ortsentwicklung bei. Die Belange der Allgemeinheit scheinen hier nicht von Interesse. So gibt es in Hönighausen keine vernünftige ÖPNV-Anbindung, keinen sicheren Schulweg, einen umständlichen Weg zum Kindergarten, keinen Spielplatz. Auch Wasser- und Abwasserleitungen müssen erst gebaut werden und belasten den sowieso bereits angespannten Kanal in Hönighausen. Auf der östlichen Seite bereits durch das Baugebiet am Kirchgraben näher an Oppersdorf gerückt, schließt sich nun auch westlich die Lücke nach Harreshof weiter. So entstehen völlig ohne Not Straßendörfer (oder ein langes Band) entlang der Kreisstraße.

Von Seiten der FW wird argumentiert, dass mit diesem Baugebiet endlich Hainsackerer in Hainsacker bleiben könnten und nicht gezwungen wären (Gott bewahre) in so entlegene Gegenden wie Oppersdorf (das wie gesagt in Luftlinie keine 500m entfernt liegt), Lorenzen oder sogar nach Lappersdorf zu ziehen.

Einen Schlag ins Kontor bedeutet diese Entscheidung sowohl für den letzten Marktrat, der über vier Jahre hinweg den erst vor 5! Monaten in Kraft getretenen FNP mit viel Arbeit entwickelt hatte, und umso mehr für die Besitzer vieler weiterer Grundstücke, die es ebenso nicht in den FNP geschafft haben oder sogar aus diesem wieder herausgestrichen wurden. Bereits ad acta gelegte Diskussionen (und auch Rechtsstreitigkeiten) werden so wieder auf die Tagesordnung gebracht. So wurden u.a. mit der Begründung, der OT Kareth wachse zu schnell, das Bauerwartungsland Kareth Süd und Kareth Nord aus dem FNP herausgestrichen. Auch dem Bereich Michael-Bauer-Straße wurde erst vor einer Woche wieder eine Absage erteilt auf Grundlage des aktuellen FNP. Nun soll aber plötzlich eine Fläche bebaut werden, die es gar nicht erst in den FNP hineingeschafft hatte, und die den Ort Hönighausen auf einen Schlag verdoppeln würde. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu ahnen, dass hiermit auch andere Begehrlichkeiten schlagartig wieder erwachen werden.

Warum die Grünen im Ort sich als Partner*innen für dieses politische Vorgehen hergeben, ist gegenüber ihrer Grundhaltung inkonsequent. So haben sich bereits in der Vergangenheit alle naturgemäß mit den Grünen verbundenen Fachstellen wie der Naturschutzbund gegen dieses Bauland ausgesprochen. Auch widerspricht es dem von den Grünen selbst gemeinsam mit dem Klimabeirat und der Klimamanagerin des Marktes erarbeiteten Nachhaltigkeitskonzept, über welches in den nächsten Wochen abgestimmt werden soll. Hier werden besonders das flächensparende Bauen und das Schließen von Baulücken als vorrangig ausgegeben. Wie sich Ausbreitung im Außenbereich und Zersiedelung mit grüner Politik vereinbaren lassen, erschließt sich uns an dieser Stelle nicht, hier scheint man einfach der Argumentation des Koalitionspartners gefolgt zu sein.

Nach den zuletzt plötzlich - mitten im Bewerbungsverfahren - geänderten Vergaberichtlinien für Baugebiete ist dies nun bereits der zweite Coup der Regierungskoalition innerhalb kürzester Zeit, bei dem die Frage aufkommt: Wer profitiert eigentlich? Ist es wirklich die von den FW so viel beschworene Dorfgemeinschaft?  Oder handelt es sich am Ende doch etwa um die in Bayern so schön benannte Freunderlwirtschaft?

Hinweis zum Schlusssatz: Mit diesem soll nicht angedeutet werden, dass es sich beim beschriebenen Vorgehen um etwas Illegales handelt. Stattdessen wollen wir unserer Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, wie hier an bestehenden und bewährten Verfahren vorbei gehandelt wird. Gerade der Verhinderung von Zersiedelung kommt im Baugesetz eine besondere Bedeutung zu, welche hier entgegen besseres Wissens vollkommen außer Acht gelassen wurde. Eine nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum gerade dieses Baugebiet im Außenbereich nun forciert wird, ist uns die Regierungskoalition in der Sitzung schuldig geblieben.

Anmerkung: Vor dem Erstellen des Bebauungsplans müsste erst der FNP geändert werden, wenn dort kein Wohngebiet vorgesehen ist.

Veröffentlicht am 11.03.2021

 

Ortsverein Markt-Echo - OV-Zeitung

 

Markt-Echo - OV-Zeitung

 

Veröffentlicht am 05.02.2021

 

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