Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet

Kommunalpolitik

Der Marktgemeinderat hat sich in einer Sondersitzung am 16.07.2019 mit der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans (FNP) befasst.

Nach einer längeren Diskussion bezüglich der Fläche W8 in Hönighausen (0,3 ha!), ging es um den wohl spannendsten Teilbereich des Tages, in Hinblick auf die ungewöhnlich vielen Zuhörer. Dabei ging es um die Herausnahme der Flächen R1 und W2 in Kareth, soweit die Empfehlung seitens der Planer und der Verwaltung.Gemeint ist das über 15 ha (das gesamte Gemeindegebiet benötigt 35 ha Wohnbauflächen) umfassende Areal zwischen dem Kreisverkehr am Gymnasium bis diagonal Richtung Süden verlaufend zur Linie „Jacob.Schmid-Str./ In der Point“. Neben der Tatsache, dass fast die Hälfte aller CSU Räte nicht anwesend waren, ist die Feststellung dass deren Fraktionsspitze es fertig brachte, sich während eines Satzes dafür und dagegen auszusprechen, äußerst kurios. Zum einen wurde behauptet, dass diese Flächen in der Priorität bei der künftigen Bebauung ganz hinten angesiedelt seien, und zum anderen pochte die Rest-CSU darauf, diese Flächen so zu belassen sei wie sie jetzt sind, also als künftiges Bauerwartungsland. Interessant hierbei war es, dass laut Barbara Rappl sogar schon der ehemalige CSU-Bürgermeister Dollinger diese Festlegung als einen großen Planungsfehler seines Vorgängers (Todt, CSU) bezeichnete. Wenn die Priorität derart nachrangig angesiedelt wäre, könnte man doch die Flächen, wie vorgeschlagen, auch herausnehmen. Die Erklärung, weshalb das Belassen der Flächen für die Gemeinde so wichtig sei, blieb die Restfraktion der CSU jedoch schuldig. „Man wolle die Bevölkerung nicht verärgern“, hieß es nur. In theatralischer Weise sprach diese auch von „Enteignung“, was, wenn man sich mit Bauleitplanung auseinandersetzt, völlig das Thema verfehlt. Grundsätzlich kann man aus einem Flächennutzungsplan kein Baurecht ableiten. Eine Randnotiz ist noch zu machen. Offensichtlich ist sich die CSU Fraktion uneinig, was die Zukunft des Areals betrifft. Nur so ist es zu erklären, weshalb fast die Hälfte der Fraktion sich vor dieser Sitzung gedrückt haben. Schließlich möchte man es sich mit einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung nicht verderben, auch wenn die Sachlage ganz anders aussieht.

Die Fakten

Kareth hat derzeit etwa 2600 Einwohner. Bei einer Ausweisung von weiteren 16 ha Bauland, 11 ha beim Gymnasium sind bereits fest eingeplant, würde dort die Bevölkerung in kürzester Zeit drastisch ansteigen! Man hat in der Sitzung sogar von insgesamt 30 ha allein für Kareth gesprochen. Das ist keiner Gemeinde zuzumuten und hat nichts mit einer gesunden Entwicklung zu tun. Weiter hat die Gemeinde dort keine Grundstücke und müsste diese erst zukaufen. Der Ausbau der Infrastruktur kostet die Gemeinde, also uns allen, sehr viel Geld. Hier stimmt der Kosten / Nutzen Faktor nicht überein und würde den Markt in eine sehr hohe Verschuldung treiben. In den letzten Jahren wurden Infrastrukturmaßnahmen für den aktuellen Bevölkerungsstand nachgeholt. Eine derartige Vergrößerung der Bevölkerung würde den weiteren Ausbau von Schulen, Kindergärten und Horten bedeuten. Auch wenn die Fraktionsspitze der CSU nach wie vor das Märchen verbreitet, es seien dort Plätze frei, sieht die Realität anders aus. Kindergärten, Hort, KiTa und Schulen sind ausgebucht mit sehr wenig Luft nach oben. Außerdem steht die Regierung der Oberpfalz dieser Ausweisung, aus oben angeführten Gründen, sehr kritisch gegenüber. Aus fachlicher Sicht wird geraten, diesen Grünkorridor zu belassen. Grundsätzlich sollten sich alle Ortsteile, nach ihren individuellen Möglichkeiten, gleichmäßig entwickeln. Kareth ist in den nächsten Jahren mit mehr als 12 ha gut bedient. Die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Karether Hauptstraße und den Pfälzer Weg bleiben eine Herausforderung. Das Gemeindewohl steht über den Forderungen Einzelner. Eine derartige Bevölkerungsexplosion würde sehr viel Unmut erzeugen.

Die Abstimmung

Nach heftiger Diskussion stimmte die Rest-CSU als einzige Fraktion gegen die Herausnahme der beiden Flächen.

Was sich im Anschluss dann ereignete, war wohl bislang einzigartig. Die anscheinend betroffenen Bürger, die eigens zu diesem Punkt die Sitzung besuchten, verließen den Saal. Ein älterer Herr beschimpfte lautstark die Freie Wähler-Fraktion mit dem Satz „Euch unterstütze ich nicht mehr. Ich wähl euch auch nicht mehr! Sowas sollen Karether sein?“

Aufgabe der Gemeinde bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans

Die Gemeinde muss eine wirtschaftliche, dem Landschaftsbild und allen Erfordernisse entsprechende Planung erstellen. Hierbei ist immer das Gemeinwohl und nicht der Einzelne im Fokus. Wenn man Bauland ausweist, muss die Gemeinde die Infrastruktur vorhalten oder erstellen. Das kostet und deshalb schreibt die Bayerische Gemeindeordnung Art. 61 „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“ vor, dass eine Gemeinde zur Wirtschaftlichkeit gezwungen ist um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.Hierzu gehören u. a. folgende Infrastrukturmaßnahmen, die die Gemeinde im Vorfeld sichern muss:

  • • Straßen
  • • Wasser Ver- und Entsorgung (Stichwort Kläranlagen und Trink- und Löschwasser)
  • • Schulen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten
  • • Arbeitsplätze
  • • Krankenhäuser (Landkreis/Bezirk)
  • • Soziale Einrichtungen für Familien, Jugend und alte Menschen
  • • Friedhöfe und vieles mehr

Wer also von der Gemeinde verlangt Bauland auszuweisen, um persönlichen Gewinn zu machen, langt unweigerlich in die Kassen der Gemeinden. Das kann und ist nicht Aufgabe der Gemeinden. Aus diesem Grund werden Umlageverfahren gemacht.

Aufgaben eines Flächennutzungsplans

Der FNP ist eine sogenannte vorbereitende Bauleitplanung die jede Gemeinde in Bayern alle 20 bis 25 Jahre durchzuführen hat. Hier wird die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde der nächsten 20 Jahre festgelegt. Es werden Gebiete in verschiedene Bereiche unterteilt und im Vorfeld von der Gemeinde auf mögliche gegenseitige Störungen untersucht. Es soll z. B. vermieden werden das bereits existierendes Gewerbe oder Landwirtschaft ein künftiges Wohngebiet z.B. durch Lärmbelästigung beeinträchtigt. Diese Untersuchungen gehen über alle nur denkbaren Lebensbereiche.

Hier geht’s zum noch gültigen, alten FNP: https://www.landkreis-regensburg.de/geoportal/bauleitplanung/fplan/fplan-lappersdorf-19-01-02.pdf

Landesentwicklungsplan

Weiter gibt der Landesentwicklungsplan des Freistaates Bayern vor, in wieweit sich eine Kommune entwickeln darf. Schließlich ist das Wachstum einer Gemeinde nicht alleine deren Sache. Das Land, der Bezirk und der Landkreis haben, wie auch die Gemeinde diverse Aufgaben für ihre Bürger zu erfüllen, die sie nur dann erfüllen können, wenn maßvoll und geplant vorgegangen wird. Hierbei sind es nicht nur auf Gemeindegebiet, sondern auch im größeren Umkreis vor allem Infrastrukturmaßnahmen gemeint, die die Allgemeinheit tragen muss. Der Landesentwicklungsplan berücksichtigt unter anderem Landschaftsschutzgebiete und deren überregionale Zusammenhänge, Wasserschutzgebiete und natürlich auch Frischluftschneisen und Verkehrsbelastungen. Er regelt die überregionale Entwicklung der Bevölkerung und deren Anbindungen an die nächsten Städte (Oberzentren genannt) und Arbeitsstätten.

Hier kann man Aufgaben und Ziele zur Landesentwicklungsplanung nachlesen: https://www.landesentwicklung-bayern.de/

Jürgen Krall/ Katja Stegbauer

 
 

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